Unser Schule

Unser Hausaufgabenkonzept

1. Konzept zur Hausaufgabenbetreuung

An der GS Am Drömling werden ab Jahrgang 1 Hausaufgaben dienstags, mittwochs und donnerstags aufgegeben.
Die GS am Drömling organisiert im Rahmen der Ganztagsbetreuung eine Hausaufgabenbetreuung. Schüler und Schülerinnen, die an diesen Tagen die Ganztagsbetreuung besuchen, nehmen verpflichtend an der Hausaufgabenbetreuung teil und bearbeiten unter Aufsicht von Lehrkräften ihre Hausaufgaben in ruhiger Arbeitsatmosphäre.
Rechtliche Grundlage ist der Erlass Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen (RdErl. d. MK v. 22.03.2012).

 

Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. Sie sind in allen Unterrichtsfächern möglich.


Je nach Altersstufe und Fach dienen Hausaufgaben

  • der Übung, Anwendung und Sicherung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischen Techniken.
  • der Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte
  • der Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen.

Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht und sind in diesen eingebunden. Sie zielen auf eine selbstständige Ausführung durch die Schülerinnen und Schüler. Hausaufgaben müssen im Unterricht vorbereitet und ihre Anfertigung angemessen gewürdigt werden. Hierbei ist die jeweilige Klassenstufe zu berücksichtigen.


2. Grundsätze der Hausaufgaben-Betreuung:

Die Hausaufgabenbetreuung findet nach dem Essen bis zum Beginn der Projektzeit statt. Sie ist eine 45 – minütige Lernzeit.
Die HA-Zeit für Klasse 1 und 2 findet von 13.00h bis 13.45h statt.
Die HA-Zeit für Klasse 3 und 4 findet von 13.45h bis 14.30h statt.
Die Hausaufgabenbetreuung besteht aus 30 Minuten Kernlernzeit, in der alle SchülerInnen an ihren Hausaufgaben bzw. Differenzierungsaufgaben arbeiten.
 
Die Aufsicht gibt dabei Hilfestellung und Anleitung zum selbstständigen und konzentrierten Bearbeiten der Aufgaben.
 
Die Hausaufgabenbetreuung ersetzt keine Nachhilfe oder Förderunterricht.

Es kann in der Hausaufgabenbetreuung nicht auf die vollständige Richtigkeit aller Aufgaben geachtet werden. Im Unterricht wird die Vollständigkeit überprüft, angemessen gewürdigt und stichpunktartig kontrolliert.

Sollten die Aufgaben nicht in der dafür vorgesehenen Zeit beendet werden, können diese in der Regel nicht in der Ganztagsbetreuung beendet werden, sondern müssen mit nach Hause genommen werden. Eine selbstständige Bearbeitung im GT ist nach Absprache (1./2. Kl.:14.00 -14.30h; 3./4.Kl.: 14.30-15.00h) möglich.

Fehlende oder unvollständige Hausaufgaben bzw. fehlende oder unvollständige Materialien werden vom entsprechenden Fachlehrer (in der darauffolgenden Unterrichtsstunde) in einer Klassenliste vermerkt.
 
Die Hausaufgabenbetreuung ist kein Ersatz für elterliche Kontroll


3.1. Aufgaben der betreuenden Lehrkraft

stehen den SchülerInnen in den Räumlichkeiten der Schule während der HA-Zeit bei Fragen zur Verfügung.
 
sorgen während der Lernzeit für eine ruhige Arbeitsatmosphäre.
 
geben den SchülerInnen Hilfestellung, wenn nötig auch Anleitung zum selbstständigen und konzentrierten Bearbeiten der Hausaufgaben oder Differenzierungsaufgaben.

führen eine Anwesenheitsliste der teilnehmenden SchülerInnen und erhalten eine Mitteilung des GT über nach dem Mittagessen entschuldigte Kinder.
 
stehen im Austausch mit den Klassenlehrkräften und Fachlehrkräften über mögliche Probleme (sowohl fachlich als auch Verhaltensauffälligkeiten) während der Betreuung.
 
können an der Tafel erkennen, welche Hausaufgaben anzufertigen sind.
 
haben die Möglichkeit, verhaltensauffällige Kinder (nach Absprache) in eine Nachbarklasse zu schicken.

Informiert Eltern über Verhaltensauffälligkeiten (Eintrag ins HA-Heft)
 
bieten ein ruhiges Beschäftigungsangebot für Kinder an, die ihre Aufgaben beendet haben.


3.2. Aufgaben der Schüler und Schülerinnen

Die Schüler und Schülerinnen führen ein HA-Heft, in dem alle anzufertigenden Hausaufgaben leserlich notiert sind bzw. markieren die entsprechenden Aufgaben in den Arbeitsmaterialien oder bearbeiten einen Wochenplan (WP hängt an der Tafel).

Die Schüler und Schülerinnen haben das Recht, in der Hausaufgabenbetreuung in Ruhe zu arbeiten und verhalten sich ebenfalls ruhig und arbeiten konzentriert.

Die Schüler und Schülerinnen halten sich an die Anweisungen der anwesenden Lehrkraft.

Die Schüler und Schülerinnen führen nicht erledigte Aufgaben in der Regel zu Hause zu Ende. Eine selbstständige Bearbeitung im GT ist nach Absprache möglich.

Die Schüler und Schülerinnen nehmen alle für die Hausaufgaben benötigten Arbeitsmaterialien (Hefte, Bücher, Arbeitsblätter …) mit nach Hause und bringen diese zur nächsten Unterrichtsstunde vollständig wieder mit in die Schule.


3.3. Aufgaben der Eltern

Die Eltern bleiben für die vollständige Anfertigung der Hausaufgaben verantwortlich. Lesen, Auswendiglernen, Diktatübungen, 1x1 trainieren und andere mündliche Aufgaben müssen zu Hause erledigt werden.

Die Eltern zeigen Interesse an der Arbeit ihrer Kinder indem sie sich Zeit nehmen, um ihre Kinder bei mündlichen Hausaufgaben zu unterstützen.

Sollte ihr Kind an einem Tag weit über den Zeitrahmen hinaus Hausaufgaben erledigt haben, brechen sie mit ihrem Kind die Lösung weiterer Aufgaben ab. Die Eltern informieren den entsprechenden Fachlehrer schriftlich über ihre Entscheidung.