Unsere Schule

Beschwerdekonzept

Beschwerdekonzept

 

Bevor man sich mit jemanden auseinandersetzt,

sollte man sich mit ihm zusammensetzen!

                                                                                                                                                                      (Römisches Sprichwort)

 

1.    Allgemeines

 

Um unserem Leitbild „Wir stehen für ein wertschätzendes Miteinander.“ zu entsprechen, ist es uns wichtig, dass wir eine vertrauensvolle Basis zwischen allen Beteiligten an unserer Schule schaffen. Jedoch bleibt es nicht aus, dass es mal zu Unstimmigkeiten und Unzufriedenheit kommt. Beschwerden sind in der Regel unangenehm, müssen aber ernst genommen werden und sollten als Gesprächsanlass dienen. Ebenso können Beschwerden auch einen positiven Effekt auf die schulische Weiterentwicklung haben. Entscheidend hierfür ist der Umgang mit einer Beschwerde und den daraus entstehenden Konflikten.

 

Unser Beschwerdekonzept soll als Wegweiser für das richtige Vorgehen bei Beschwerden dienen.                   Mit Hilfe dessen soll es uns allen gelingen, Beschwerden gezielt und schnellstmöglich zu bearbeiten.

 

 

 

2.    Anlass

 

In der Regel werden Beschwerden persönlich, telefonisch oder schriftlich der Schulleitung, der Landesschulbehörde oder anderen übergeordneten Instanzen vorgetragen. Selten wenden sich die Beschwerdeführer direkt an den Beschwerdeadressaten. Somit entsteht eine unangenehme Situation für den Betreffenden, dem die Beschwerde durch die übergeordnete Instanz vorgetragen wird.

 

Häufig werden dadurch wichtige Zwischenschritte nicht eingehalten. Dies passiert meistens aus der Unwissenheit heraus. Die Schulleitung wird in der Regel zu früh in das Verfahren involviert.

 

 

 

3.    Grundsätzliches

 

  • Beschwerden werden dort bearbeitet, wo sie auftreten. Zunächst wird immer der Betroffene selbst über die Beschwerde informiert. Wir reden miteinander, nicht übereinander!

  • Beschwerden sollten immer mündlich und direkt vorgebracht werden.
     
  • Der Beschwerdeführer äußert sich sachlich und hält sich dabei an Gesprächsregeln (Lautstärke, Tonfall, Wortwahl, etc.).

  • Jede Beschwerde wird ernstgenommen und wir nehmen uns Zeit für diese. Es werden keine „Tür und Angel“ – Gespräche geführt.

  • Die Bearbeitung der Beschwerde und deren Problemlösung erfolgt zeitnah.

  • Wird der Schulleitung eine direkte Beschwerde mitgeteilt, verweist diese auf das gültige Instanzenverfahren an unserer Schule. Bei Verfahrensfragen steht die Schulleitung zur Verfügung.
  • Beschwerden von Erziehungsberechtigten über Schülerinnen/ Schüler aus der eigenen oder einer anderen Klasse, sind an die Klassenlehrerin des betroffenen Kindes zu richten.

  • Beschwerden von Erziehungsberechtigten über andere Erziehungsberechtigte zählen nicht in unser Aufgabenfeld.

 

 

 

4.    Beschwerdeweg

 

Die folgende tabellarische Übersicht zeigt, welche Beschwerden von wem über wen auftreten können und welche Beschwerdeinstanzen eingehalten werden müssen. Ebenfalls wird deutlich, welche Ziele die einzelnen Klärungsgespräche in den einzelnen Instanzen haben.

 

Zwischen den betreffenden Personen wird ein Gesprächstermin vereinbart unter Angabe des Gesprächsanlasses und zu welchem Thema. Zu diesem Gesprächstermin wird ein Gesprächsprotokoll geführt, welches am Ende von den beteiligten Personen unterschrieben wird. Das Gesprächsprotokoll zeigt den Gesprächsinhalt und die vereinbarten Maßnahmen sowie Vereinbarungen auf.                                        Ebenfalls wird in dem Protokoll ein Folgetermin vereinbart, in dem das Vereinbarte reflektiert wird.                  Der Folgetermin sollte im Abstand von 6 bis 8 Wochen festgelegt werden.

 

Wird in diesem Klärungsgespräch die Beschwerde nicht ausgeräumt, zeigt die tabellarische Übersicht welche Folgeinstanz in ein neues Klärungsgespräch einzubinden ist.

 


Beschwerdeführer

Beschwerdeadressat

1. Instanz

2. Instanz

3. Instanz

Schülerinnen/ Schüler

Mitschülerinnen/ Mitschüler

Gespräch

Betroffene(r) SchülerIn

Klassenlehrerin

Ziel: Mündliche Vereinbarung über künftigen Umgang

Gespräch aller Fachlehrer mit Klassenlehrer

Ziel: pädagogische Maßnahmen zur Konfliktlösung, Info für betroffene(n) Schülerin/ Schüler und schriftlich für dessen Erziehungsberechtigten

Gespräch Schulleitung

Ziel: Lösungsfindung mit schriftl. Absprachen oder Anordnung von Verhaltensmaßnahmen, Durchführung Klassenkonferenz mit Beschlüssen

Schülerinnen/ Schüler

Lehrerinnen/ Lehrer

Betroffene(r) Lehrer(in)

Ziel: Vereinbarung über künftigen Umgang

Gespräch Vertrauenslehrerin und ggf. Eltern

Ziel: Unterstützung des Schülers, Versachlichung des Konflikts, Vereinbarung über das weitere Vorgehen

Gespräch mit Schulleitung und ggf. Eltern

Ziel: Lösungsfindung mit schriftlichen Absprachen

Schülerinnen/ Schüler

GanztagsmitarbeiterIn

Gespräch mit der/dem betroffenen MitarbeiterIn des Ganztagsbereichs

Ziel: Klärung Sachverhalt und Lösungsfindung

Gespräch mit dem Koordinator des Ganztagsbereichs

Ziel: erneute Klärung Sachverhalt, Überprüfung bisheriger Lösungswege und evtl. neue Lösungswege finden

Schülerinnen/ Schüler wenden sich an Ihre Eltern, die für sie den weiteren Beschwerdeweg gehen, s. nächste Reihe.

Erziehungsberechtigte

GanztagsmitarbeiterIn

Gespräch mit der/dem betroffenen MitarbeiterIn des Ganztagsbereichs

Ziel: Klärung Sachverhalt und Lösungsfindung

Gespräch mit dem Koordinator des Ganztagsbereichs

Ziel: erneute Klärung Sachverhalt, Überprüfung bisheriger Lösungswege und evtl. neue Lösungswege finden

Gespräch mit Schulleitung und ggf. Schulelternratsvorsitzender

Ziel: Lösungsfindung mit schriftlichen Absprachen

Lehrerinnen/ Lehrer

Schülerinnen/ Schüler

Betroffene(r) Schüler(in)

Ziel: Mündliche/ schriftliche Vereinbarung über Verhaltensregeln

Gespräch aller Fachlehrer mit Klassenlehrer

Ziel: pädagogische Maßnahmen zur Konfliktlösung, Info für betroffene(n) Schülerin/ Schüler und schriftlich für dessen Erziehungsberechtigten

Gespräch Schulleitung

Ziel: Lösungsfindung mit schriftl. Absprachen oder Anordnung von Verhaltensmaßnahmen, Durchführung Klassenkonferenz mit Beschlüssen

Erziehungsberechtigte

Lehrerinnen/ Lehrer

Betroffene(r) Lehrer(in)

Ziel: Klärung Sachverhalt und Lösungsfindung

Betroffene(r) Lehrer(in) und Klassenelternvorsitzende(r)

Ziel: erneute Klärung Sachverhalt, Überprüfung bisheriger Lösungswege und evtl. neue Lösungswege finden

Gespräch mit Schulleitung

Ziel: Lösungsfindung mit schriftlichen Absprachen

 

 

 

Erziehungsberechtigte

 

 

Pädagogische Mitarbeiterinnen

 

 

Betroffene päd. Mitarbeiterin

Ziel: Klärung Sachverhalt und Lösungsfindung

 

 

Betroffene päd. Mitarbeiterin und Klassenelternvorsitzende(r)

Ziel: erneute Klärung Sachverhalt, Überprüfung bisheriger Lösungswege und evtl. neue Lösungswege finden

 

 

Gespräch mit Schulleitung

Ziel: Lösungsfindung mit schriftlichen Absprachen

 

Erziehungsberechtigte

Schulleitung

Schulleitung

Ziel: Klärung Sachverhalt und Lösungsfindung

Schulleitung und ein weiteres Mitglied des Schulelternrates oder Schulvorstandes

Ziel: erneute Klärung Sachverhalt, Überprüfung bisheriger Lösungswege und evtl. neue Lösungswege finden

Zuständige Außenstelle der Landesschulbehörde

Ziel: Lösungsfindung durch die übergeordnete Behördeninstanz

Lehrerinnen/ Lehrer/

Pädagogische Mitarbeiterinnen

Erziehungsberechtige

Betroffene(r) Erziehungsberechtige(r)

Ziel: Klärung Sachverhalt und Lösungsfindung

Betroffene(r) Erziehungsberechtige(r)

und Klassenelternvorsitzende(r)

Ziel: erneute Klärung Sachverhalt, Überprüfung bisheriger Lösungswege und evtl. neue Lösungswege finden

Gespräch mit Schulleitung

Ziel: Lösungsfindung mit schriftlichen Absprachen

 

Lehrerinnen/ Lehrer/ Pädagogische Mitarbeiterinnen

Lehrerinnen/ Lehrer/ Pädagogische Mitarbeiterinnen

Betroffene(r) Lehrer(in)

Ziel: Klärung Sachverhalt, Darstellung individuelle Wahrnehmungen, Lösungsfindung

Schulpersonalvertretung

Ziel: Beratung, Schlichtung, Ziele vereinbaren

Schulleitung

Ziel: Lösungsfindung

Lehrerinnen/ Lehrer

Schulleitung

Schulleitung

Ziel: Klärung Sachverhalt und Lösungsfindung

Schulpersonalvertretung und ggf. Bezirkspersonalvertretung

Ziel: erneute Klärung Sachverhalt, Überprüfung bisheriger Lösungswege und evtl. neue Lösungswege finden

Zuständige Außenstelle der Landesschulbehörde

Ziel: Lösungsfindung durch die übergeordnete Behördeninstanz

Hausmeisterin/ Sekretärin/ Reinigungskräfte

Schülerinnen/ Schüler

Gespräch

Betroffene(r) SchülerIn

Klassenlehrerin

Ziel: Mündl. Vereinbarung künftiger Umgang

Gespräch aller Fachlehrer mit Klassenlehrer

Ziel: pädagogische Maßnahmen zur Konfliktlösung, Info für betroffene(n) SchülerIn und schriftlich für dessen Erziehungsberechtigten

Gespräch Schulleitung

Ziel: Lösungsfindung mit schriftl. Absprachen oder Anordnung von Verhaltensmaßnahmen, Durchführung Klassenkonferenz mit Beschlüssen

Hausmeisterin/ Sekretärin/ Reinigungskräfte

Lehrerinnen/ Lehrer

Betroffene(r) Lehrer(in)

Ziel: Vereinbarung künftiger Umgang

Gespräch mit Schulleitung

Ziel: Lösungsfindung mit schriftlichen Absprachen

Zuständiger Schulträger

Ziel: Lösungsfindung durch die übergeordnete Behördeninstanz

Hausmeisterin/ Sekretärin/ Reinigungskräfte

Schulleitung

Gespräch mit Schulleitung

Ziel: Lösungsfindung mit schriftlichen Absprachen

Zuständiger Schulträger

Ziel: Lösungsfindung durch die übergeordnete Behördeninstanz

 

 


5.    Auswertung

 

In jedem Klärungsgespräch streben wir an, dass die vorgetragene Beschwerde bzw. der Konflikt geklärt und problemangemessene Maßnahmen sowie Vereinbarungen getroffen werden. Ebenso ist es für uns wichtig,            dass Vereinbarungen nach einem Zeitraum von 6 bis 8 Wochen überprüft werden.

 

Jedes Klärungsgespräch wird mit einem Beschwerdeprotokoll dokumentiert. Alle beteiligten Personen erhalten eine Kopie des Protokolls.

 

Benötigt eine betroffene Lehrkraft oder pädagogische Mitarbeiterin Unterstützung, stehen ihr situationsabhängig die Klassenlehrerschaft, die Personalvertretung, die Fachkonferenzleitungen und die Schulleitung als beratendes Organ zur Verfügung.

 

 

 

6.    Intervention

 

Sollte es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Problem mit großer Tragweite (bspw. schwerwiegende Dienstpflichtverletzung, Gewalt) handeln, greift die Schulleitung direkt ein. Sie klärt unter Einbezug aller betreffenden Personen den Sachverhalt auf und leitet geeignete Maßnahmen ein. Müssen disziplinarische Maßnahmen eingeleitet werden, wird die Schulaufsichtsbehörde umgehend informiert.

 

 

 

7.    Abschluss

In unserem Streben nach einer Konfliktlösung wollen wir keine Sieger oder Verlierer bestimmen. Unstimmigkeiten können nur dann behoben werden, wenn es uns gelingt wieder reibungslos miteinander zu agieren.                      Es ist für uns wichtig, eine offene und vertrauensvolle Situation zu schaffen, in der es uns allen möglich ist, über Negatives wie Positives zu reden.